Mobilität gehört zu den Grundbedürfnissen des Menschen, da soziale Aktivitäten wie Wohnen, Arbeiten, Bildung und Erholung meist räumlich voneinander getrennt sind. Innerhalb der letzten Jahrzehnte haben sich (Reise)-Geschwindigkeit und Komfort vor allem durch technischen Fortschritt immer weiter erhöht. Stand vor wenigen Jahrhunderten ein tagelanger Fußmarsch auf der Agenda, so sind es heute nur Stunden mit dem Auto, der Bahn oder dem Flugzeug.
Stand jahrzehntelang der Ausbau der hierfür notwendigen Infrastruktur im Fokus, rücken seit einigen Jahren im Rahmen des Umwelt- und Klimaschutzes Überlegungen nach einer neuen, ganzheitlichen Mobilität in den Vordergrund. Ziel ist es Mobilität und Verkehr möglichst klimafreundlich zu gestalten, ohne Abstriche bei Geschwindigkeit, Komfort oder Flexibilität zu machen.
Neben neuen Mobilitätskonzepten muss jeder einzelne sein Mobilitätsverhalten überdenken und eventuell anpassen.
Der Landkreis Ansbach organisiert unterschiedliche öffentliche Bedarfsverkehre. Sie ergänzen das regulär bestehende ÖPNV-Angebot in Gebieten und Zeiten mit schwacher Nachfrage und kommen daher nur bei Bedarf zum Einsatz. Konkret gibt es zwei verschiedene Arten beim Bedarfsverkehr: Rufbus und Anrufsammeltaxi (AST).
Der Rufbus ist im Fahrplan als „Rbu“ gekennzeichnet. Er verkehrt nach Linie und fährt die Haltestellen im Fahrplan an. Es ist kein Zuschlag fällig, sondern es gilt die normale Fahrkarte (beispielsweise Deutschlandticket, Einzelfahrkarte, Bayernticket etc.). Rufbusse müssen rechtzeitig vorbestellt werden, die Anmeldezeit ist in der Fahrtauskunft beziehungsweise im Fahrplan hinterlegt. Auch die Rufnummer zur Fahrtbestellung findet sich dort, ab 2024 ist bei einigen Linien auch eine Bestellung per VGN-App möglich.
Das Anrufsammeltaxi (AST) hat wiederum immer eine Bahnhofsverknüpfung: Es fährt zum Bahnhof oder holt vom Bahnhof ab. Die Start- bzw. Zieladresse ist dabei frei wählbar, was auch eine Haustürbedienung ermöglicht. Auch das AST muss telefonisch vorbestellt werden, wie beim Rufbus sind die Informationen dazu in der Fahrplanauskunft hinterlegt. Beim AST ist ein Zuschlag zur normalen Fahrkarte erforderlich, der abhängig von den durchfahrenen Tarifzonen ist.
Weitere Informationen gibt es unter folgenden Links (siehe auch QR-Codes):
https://www.vgn.de/netz-fahrplaene/rufbus/
https://www.vgn.de/netz-fahrplaene/anrufsammeltaxi/landkreis-ansbach/
Vergleich zwischen Landkreis Ansbach & Deutschland
CO2 / Einwohner
LANDKREIS ANSBACH
CO2 / Einwohner
DEUTSCHLAND
Vergleich zwischen Landkreis Ansbach & Deutschland
der Personenkilometer mit PKW
LANDKREIS
ANSBACH
der Personenkilometer mit PKW
DEUTSCHLAND
www.klimaschutz-landkreis-ansbach.de | Stand: 2018
Vergleich zwischen Landkreis Ansbach & Deutschland
PKW/1000 Einwohner
PKW/1000 Einwohner
Eine Tonne CO2 entsprechen 7.200 km mit einem Auto bei einem Verbrauch von 6 Litern pro 100 Kilometern. Dies entspricht der Strecke, die ein Pendler bei einer Fahrtstrecke von 16 Kilometern pro Jahr auf dem Arbeitsweg zurücklegt.
Ulrich Hausner, Landratsamt Ansbach, Sachgebiet ÖPNV